Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Besonders betroffen sind Onlinehandel, Telekommunikationsdienste und ähnliche Bereiche. Websites und Webshops müssen dann bestimmten Standards entsprechen – doch es gibt auch Ausnahmen.

Damit stellt sich die Frage: Ist Ihre Webseite bereit für diese Anforderungen?

4 Wichtige Prinzipien der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit orientiert sich an vier grundlegenden Prinzipien:

  • Wahrnehmung: Inhalte sollten für alle wahrnehmbar sein. Das bedeutet, dass Alternativtexte (Alt-Texte) für Bilder hinterlegt werden, die von Screenreadern erfasst und vorgelesen werden können.
  • Bedienbarkeit: Webseiten müssen auch ohne Maus, zum Beispiel nur über die Tastatur, vollständig nutzbar sein.
  • Verständlichkeit: Inhalte und Funktionen sollten einfach und intuitiv verständlich sein.
  • Robustheit: Webseiten sollten auf verschiedenen Endgeräten und Browsern problemlos funktionieren.

Was bedeuten EN 301 549 und WCAG 2.1 A/AA?

Diese Standards legen die technischen Anforderungen an barrierefreie Webseiten fest:

  • EN 301 549: Eine europäische Norm, die technische Details für Barrierefreiheit definiert.
  • WCAG 2.1 A/AA: Richtlinien zur Web-Zugänglichkeit, die Mindestanforderungen und erweiterte Standards für Barrierefreiheit enthalten.

Wie prüfen Sie Ihre Webseite auf Barrierefreiheit?

Es gibt verschiedene Tools und Methoden, um die Barrierefreiheit zu testen:

  1. Kontrast-Checker: Mit Tools wie dem Contrast Checker prüfen Sie, ob Texte gut lesbar sind und ausreichenden Farbkontrast haben.
  2. Tastaturbedienbarkeit: Stellen Sie sicher, dass Links und Schaltflächen über die Tastatur erreichbar sind.
  3. Screenreader-Test: Testen Sie Ihre Webseite mit Tools wie WAVE, AXE oder Google Lighthouse.
  4. BITV-Test: Nutzen Sie den BITV-Test, um die Konformität mit deutschen Standards zu überprüfen.
  5. Expertenbegutachtung: Eine technische Analyse kann durch eine professionelle Begutachtung ergänzt werden.

Wer kann Ihnen helfen?

Wir, die Infratouch, haben bereits zahlreiche Webseiten barrierefrei gestaltet. Unsere Expertise hilft Ihnen, die Anforderungen des BFSG umzusetzen und Ihre Webseite für alle zugänglich zu machen.

Tipp für Vereine:

Die Organisation „Aktion Mensch“ bietet eine Mikroförderung von bis zu 5.000 Euro, um bestehende Webseiten barrierefrei zu machen – ohne Eigenanteil. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung.

Fazit

Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Inklusion und Professionalität. Mit den richtigen Maßnahmen machen Sie Ihre Webseite zugänglich für alle Nutzer und sichern sich rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des BFSG ab.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten – wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer inklusiven Onlinepräsenz!


Verweise:

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