Brand­schutz­ordnung

Die Brandschutzordnung ist ein zentrales „Werkzeug“ für die Umsetzung des organisatorischen Brandschutzes. Sie bildet ein Regelwerk für die Brandsicherheit im Betrieb eines Gebäudes.

In der Brandschutzordnung werden gesetzliche Auflagen und Regelungen der Brandschutzkonzepte verankert.
Sie kann die Beschreibung möglicher Brandszenarien und Schutzziele enthalten. Häufig ist sie eine Zusammenfassung von Regeln, die in einem Brandfall von den Personen im Gebäude zu beachten sind. Sie entspricht somit konkrete Handlungsanweisungen für einzelne Personen oder Funktionsträger.

Zusätzlich enthält eine Brandschutzordnung Informationen über Maßnahmen, die dazu helfen sollen, einen Brand zu vermeiden.
Man muss sie als eine Form von Betriebsanweisung oder Hausordnung ansehen.
Gleichzeitig ist sie Grundlage für eine Unterweisung der Mitarbeiter durch z. B. einen Brandschutzbeauftragten.

Je mehr organisatorische Dinge für den Brandschutz zu regeln sind, um so wichtiger ist das Vorhandensein einer Brandschutzordnung und die Kenntnis über ihren Inhalt. 

Das gilt insbesondere für Versammlungsstätten, Schulen und Kitas, Krankenhäuser und Pflegeheime, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten. Überall dort, wo es wichtig ist, dass die Mitarbeiter darüber informiert sind, wie sie sich in einem Brandfall verhalten müssen. Sowie wie sie sich selbst und ihre Schutzbeauftragten, Zuschauer, Kunden, Patienten, Bewohner u. s. w. in Sicherheit bringen. 

Eine sinnvolle Brandschutzordnung und die Kenntnis der notwendigen Maßnahmen kann im Ernstfall Leben retten.

Die Gliederung und der Aufbau einer Brandschutzordnung richten sich nach der DIN 14096. Danach ist die Brandschutzordnung in drei Teile gegliedert: Teil A, Teil B und Teil C.

Jeder dieser drei Teile richtet sich an einen anderen Personenkreis:

Teil A

ist ein Aushang, in der Regel nicht länger als eine DIN-A4-Seite und enthält die Regeln in übersichtlicher, schnell zu erfassender Weise. Er dient der Information über das „Verhalten im Brandfall“ für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten können, wie z.B. Mitarbeiter, Besucher oder auch Fremdfirmen.

Teil B

enthält Informationen und Hinweise für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten– in der Regel sind das die Mitarbeiter eines Unternehmens. Der Teil B enthält auf den Betrieb zugeschnittene Regeln und Verhaltensweisen. Es geht hierbei hauptsächlich um die Eindämmung von Bränden, die Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen und weiteren Maßnahmen im Brandfall. Der Teil B ist den Beschäftigten in schriftlicher Form auszuhändigen.

Teil C

enthält Hinweise für Personen, die besondere Brandschutzaufgaben übernommen haben (z. B. Brandschutzbeauftragte). Er enthält detaillierte Informationen zum Brandschutz und zur Brandverhütung.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt der Brandschutzordnung vertraut zu machen, so dass im Brandfall bekannt ist, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Schaden abzuwenden.

Die Brandschutzordnung ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie ist mindestens alle zwei Jahre auf ihre Aktualität und Gültigkeit von einer geeigneten Person zu prüfen.
Sie ist sinnvollerweise in Absprache mit dem Betreiber zu erstellen.
Die Erstellung einer Brandschutzordnung wird in der Regel in den Sonderbauverordnungen, der Arbeitsstättenverordnung und den DGUV Vorschriften gefordert, und ist dadurch oft im Brandschutzkonzept und somit als Auflage in der Baugenehmigung festgehalten.

Gerne erstellen wir für Sie die Brandschutzordnung Teil A, B und C