Brandschutz­pläne

In unserem Zeichenbüro fertigen wir alles an, was als Planmaterial im Brandschutzbereich benötigt wird:

 

Zusätzlich zeichnen wir natürlich auch die Brandschutzpläne für Fachplaner und Sachverständige, die als Visualisierung für Brandschutzkonzepte bzw. Brandschutz­nachweise benötigt werden.

Selbstverständlich nehmen wir alle für die Pläne erforderlichen Details (gerne auch gemeinsam mit Ihnen) bei Begehungen vor Ort auf und setzen diese dann um. Ihre Daten werden bei uns für mindestens fünf Jahre gespeichert, damit im Bedarfsfall Änderungen schnell und gezielt durchgeführt werden können.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne sind in gewerblichen genutzten Gebäuden zu erstellen, in denen Beschäftigte tätig sind, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern, (gem. ArbStättV und ASR A2.3)

Dies ist beispielsweise bei unüber­sichtlicher Führung der Rettungswege, bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen und in Bereichen mit erhöhter Gefährdung (Explosions- oder Brandgefahr) der Fall.

Zusätzlich ist die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in der Regel für Sonderbauten wie Krankenhäuser, Altenheimen, Schulen, Tiefgaragen, Versammlungsstätten, Hotels u. s. w. erforderlich.

In einem Flucht- und Rettungsplan werden Grundrisse auf das wesentliche reduziert und lagerichtig (auf den Standort des Betrachters) gezeichnet.

Dabei wird der Verlauf der Rettungs­wege dargestellt, die Lage der Notausgänge, die Standorte von Löschgeräten und Erste-Hilfe Ein­richtungen, die Lage der Sammel­stellen für die Benutzer des Gebäudes, der Standort des Betrachters.

Sie müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß, gut lesbar sein.

Wir erstellen und aktualisieren für Sie die Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Servicevertrag zur regelmäßigen Kontrolle und Aktualisierung Ihrer Pläne.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur Orientierung, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können.
Sie sind in der DIN 14095 geregelt. Sie liefern der Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Einsatzort wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage ermöglichen, und tragen unter Umständen dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben sie Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.

Die Erstellung der Feuerwehrpläne wird immer dann erforderlich, wenn eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zum Einsatz kommt, zusätzlich ist sie in zahlreichen Sonderbauverordnungen gefordert.

Die Feuerwehrpläne werden in der Regel in einem Ordner zusammengefasst mit folgendem Inhalt:

  • Deckblatt
  • Objektbeschreibung
  • Übersichtsplan
  • Lageplan
  • Geschosspläne
  • Sonderpläne bei Bedarf: (z.B. Entwässerungsplan, Entrauchungsplan etc.)

Feuerwehrpläne sollen im Format DIN A3 erstellt sein, der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung formatfüllend ist (i. d. R. 1:100 1:200 oder 1:500), wobei alle Geschosse im gleichen Maßstab zu zeichnen sind.

Wir erstellen und aktualisieren für Sie die Feuerwehrpläne nach DIN 14095. Dabei stimmen wir die erforderlichen Details mit der jeweiligen Feuerwehr oder Brandschutz-Dienststelle ab.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Servicevertrag zur regelmäßigen Kontrolle und Aktualisierung Ihrer Pläne.

Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten werden in den Brandmeldezentralen untergebracht und enthalten Angaben der jeweiligen Brandmelder, die aktiviert wurden.

Es werden Meldergruppen zusammen­gefasst, die jeweils eigene Pläne bekommen, auf denen der direkte Weg von der Zentrale aus zum aktivierten Melder dargestellt ist. Somit ist gewährleistet, dass die Einsatzkräfte den Alarm gebenden Melder und somit den Brandherd gezielt ausfindig machen können.

Um effektive Brandbekämpfung leisten zu können, sind in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr auf den Plänen meist folgende Angaben erforderlich:

Darstellung eines Lageplanes mit den jeweiligen Meldebereichen, Brand­meldezentrale, Feuerwehrzugang, Feuerwehrschlüsselkasten, Melder­gruppe und Melderart, sowie deren Anzahl, Ebene, Objekt­bezeichnung, Darstellung des Gebäudeabschnittes, Legende.

Bestuhlungspläne

Bestuhlungspläne werden durch die jeweilige Versammlungs­stätten­verordnung der Bundesländer für Veranstaltungsräume, die (einzeln oder mehrere bei gemeinsam genutztem Flur) mehr als 200 Personen fassen, vorgeschrieben.
Der Bestuhlungsplan stellt die Bestuhlungsart dar (z. B. Reihen­bestuhlung, Tischbestuhlung, Konferenzbestuhlung…) inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzer, die Bühne, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege. Hierbei wird die maximale Anzahl der Besucherplätze festgelegt und die Mindestbreite der Gänge sichergestellt.
Der Bestuhlungsplan unterliegt einer Genehmigungspflicht durch die Bauaufsichtsbehörde und ist gut sichtbar anzubringen.

Die Einhaltung der Bestuhlung ist bindend, d.h. die Anzahl der Besucherplätze darf nicht erhöht werden. Sie darf verringert werden, die Anordnung der Besucherplätze, sowie die Mindestbreite und die Anordnung der Gänge muss dabei eingehalten werden.

Verantwortlich für die Erstellung, Genehmigung und Einhaltung der Bestuhlungspläne ist der Betreiber.

Wir erarbeiten mit Ihnen das ideale Bestuhlungskonzept im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, erstellen für Sie die genehmigungsfähigen Pläne.
Wenn Sie für alle notwendigen Bestuhlungsvarianten genehmigte Pläne vorliegen haben, sind Sie für jede Art der Veranstaltung vorbereitet und bleiben dabei auf der rechtlich sicheren Seite.

Zimmerpläne

In jedem Beherbergungsraum (Hotelzimmer, Hostelzimmer, …) sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen. Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein. (MBeVO §12)

In der Regel haben die Gäste die in einem solchen Beherbergungsbetrieb übernachten, keine Kenntnisse über die vorhandenen Rettungswege. Sie sind mit Gepäck angereist und haben den Fahrstuhl genutzt. Der Weg über die notwendige Treppe ist ihnen dadurch meist fremd. Das kann in einem Brandfall fatalen Konsequenzen haben.

Deswegen werden in den Beher­bergungsräumen Zimmerpläne gemäß DIN ISO 23601 angebracht.
Der Zimmerplan stellt eine besondere Form des Flucht- und Rettungsplanes dar. Er wird meistens im Format DIN A4 erstellt und enthält den Grundriss der jeweiligen Etage. In diesem ist der kürzeste Weg von dem Hotelzimmer zum sicheren Bereich gekennzeichnet. Zusätzlich wird der Gast über die Standorte der Brand­schutz­bekämpfungs- und Erste-Hilfe-Ausrüstungen informiert und erhält Anweisungen zu Verhaltensregeln im Brandfall.

Für Schulen, Pflegeheime oder Kranken­häuser werden inzwischen auch solche Zimmerpläne erstellt.

Gerne erstellen wir auch für Sie die Zimmerpläne nach den gesetzlichen Vorgaben und nach Ihrem Wunsch zum Aufkleben oder Aufhängen.